Auch EU-BürgerInnen dürfen am 10. März wählen!


Wahl

Haben Sie gewusst, dass bei der Gemeinderatswahl am 10. März 2019 auch EU-BürgerInnen wählen dürfen?

Voraussetzung dafür ist, dass bis 20. Dezember 2018 der Hauptwohnsitz in Salzburg angemeldet worden ist. Wenn Sie hier gemeldet sind, ist Ihr Name automatisch im WählerInnenverzeichnis registriert.

Sie müssen also nur noch am Wahltag mit einem Ausweis ins Wahllokal gehen und Ihre Stimme abgeben.

Dasselbe gilt natürlich für die Briefwahl, bei der Sie schon vor dem Wahltag wählen können.

Bestimmen Sie mit und machen Sie Ihr Kreuz bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 10. März.

Mehr für uns alle!
10. März 2019
X MARTINA BERTHOLD
X Bürgerliste – Die GRÜNEN

Ausführlichere Informationen zu den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 10. März finden Sie hier!
https://www.stadt-salzburg.at/internet/politik_verwaltung/buergerservice/wahl_service/gemeinderats_und_bue_473592/allgemeines_473594.htm

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